Prüfpflicht für Industrieleitern



 

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 03.10.2002 sowie die Unfallverhütungsvorschriften BGV D 36 / GUV-V D 36 und die BGR 172 und BGR 173 verlangen von dem Arbeitgeber, dass er seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen hat, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind (§4 BetrSichV).


Dies bedeutet für Sie:

  • Eine Überprüfung der Arbeitsmittel durch eine hierzu befähigte Person sicher zu stellen (§10 BetrSichV)
  • Leiternprüfung nach BGVD 26 / BGR 127 / BGR 137
  • Nutzung von Arbeitsmitteln die der BGV D 36 / GUV-V D 36, BGR 172 und BGR 173 sowie den aktuellen Normen entsprechen
  • Die Ergebnisse der Prüfung zu dokumentieren (§11 BetrSichV)


Oswald Fördertechnik bietet Ihnen:

  • Arbeitsmittel, welche die Vorgaben und Richtlinien der Berufsgenossenschaften und die aktuellen Normen erfüllen.
  • Leiterprüfung nach BGI 694
  • Prüfaufkleber auf jede Leiter
  • Regelmäßiger Wartungsservice


Leitern prüfen: 18,00 €

zzgl. 19% MwSt. je Leiter und einmalig Anfahrt 0,75 €/km
Mengenrabatt möglich.