Verbotsschilder


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Verbotsschilder

Verbotsschilder sind im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten, durch das Gefahr entstehen kann, untersagen. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sind nach §3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch organisatorische oder technische Maßnahmen vermieden oder begrenzt werden können.
Verbotsschilder müssen folgende Eigenschaften besitzen:

Form: kreisrund
Grundfläche: weiß
Bildzeichen: schwarz
Rand: rot
roter 45° von links nach rechts geneigter Balken