
Warnschilder
Warnschilder sind im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 Sicherheitszeichen, die vor einem Risiko oder einer Gefahr warnen. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sind nach §3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch organisatorische oder technische Maßnahmen vermieden oder begrenzt werden können.
Warnschilder müssen folgende Eigenschaften besitzen:
Form: dreickeckig, 60% Neigung
Grundfläche: gelb
Spitze: nach oben
Bildzeichen: schwarz
Rand: schwarz
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